29.01.2026
Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen
Sollten sich Änderungen bei den tatsächlichen Verhältnissen ihres Grundbesitzes ergeben haben (u.a. Fläche, Nutzung), ist hierüber das Finanzamt zu Informieren.
Genaueres entnehmen Sie bitte dem Flyer des Bayerischen Landesamtes für Steuern: Flyer: Grundsteuer Anzeige von Änderungen
Bild: Bayerisches Landesamt für Steuern



















