Kommunale Wärmeplanung

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt bis zum Jahr 2045 klima- bzw. treibhausgasneutral zu sein, das Bundesland Bayern möchte das sogar bereits bis 2040 erreichen. Ein wichtiger Hebel ist dabei die Energiewende, bei der insbesondere die Wärmeversorgung einen wesentlichen Ansatzpunkt darstellt. Die Richtung ist eindeutig: Weg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien.

Auch in der Gemeinde Karlsfeld müssen die Strukturen der Wärmeversorgung in den kommenden Jahren neu gedacht und ausgebaut werden, um das langfristige Ziel der Treibhausgasneutralität zu erreichen. Aus diesem Grund erstellt die Gemeinde seit April 2024 einen ersten kommunalen Wärmeplan.

 

 

Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative

 

Titel: „KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Karlsfeld“

Förderkennzeichen: 67K26341

Laufzeit: 01.04.2024 – 31.03.2025 (Verlängerung bis voraussichtlich Juni 2025)

 

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

Weiterführende Informationen unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Logo Förderung NKI 2023

 

FAQs zur kommunalen Wärmeplanung in Karlsfeld:

 

1. Wie ist der aktuelle Stand der kommunalen Wärmeplanung in der Gemeinde?

Seit Anfang April 2024 arbeitet die Gemeinde gemeinsam mit der energielenker projects GmbH an der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung. Die Fertigstellung des Wärmeplans ist im Sommer 2025 geplant.

2. Was ist eine kommunale Wärmeplanung bzw. ein kommunaler Wärmeplan?

Die kommunale Wärmeplanung bzw. der kommunale Wärmeplan ist individuell auf jede Kommune zugeschnitten und soll aufzeigen, wie eine zukunftsfähige und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung vor Ort gestaltet werden kann. Es handelt sich dabei um eine informelle und rechtlich unverbindliche (Fach-)Planung.

 

Wichtige Bestandteile eines Wärmeplans sind:

 

  • Bestandsanalyse: Zu Beginn wird die bestehende Wärmeversorgung aller Gebäude auf dem Gemeindegebiet erfasst (sog. IST-Zustand). Dabei wird geschaut, wie sich der aktuelle Wärmebedarf und –verbrauch gestaltet, wie viele Treibhausgasemissionen daraus entstehen und welche Versorgungs- und Beheizungsstrukturen bereits vor Ort sind
  • Potenzialanalyse:  Auf Grundlage der Bestandsanalyse werden in einem weiteren Schritt Potenziale ermittelt, mit denen Energie eingespart werden kann. Auch wird untersucht, welche Potenziale zur Erzeugung erneuerbarer Energien und zur Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärme in Karlsfeld vorhanden sind
  • Szenarien: Anschließend werden Szenarien entwickelt, wie die zukünftige Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien aussehen könnte. Im Zuge dessen werden auch Eignungsgebiete für Wärmenetze ausgewiesen
  • Lokale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog: Zuletzt wird dann, basierend auf den vorherigen Ergebnissen, eine Strategie mit einzelnen Maßnahmen und Ansatzpunkte zur Umsetzung erarbeitet

 

Weitere allgemeine Informationen zu kommunalen Wärmeplänen finden Sie hier:

3. Was ist die gesetzliche Grundlage für den kommunalen Wärmeplan?

Um die Transformation der Wärmeversorgung in Deutschland voranzubringen, trat auf Bundesebene das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG) zum 01.01.2024 in Kraft. Gemäß dem Gesetz muss für die Gemeinde Karlsfeld bis zum 30.06.2028 ein kommunaler Wärmeplan vorliegen.

 

Weitere Informationen zum Wärmeplanungsgesetz finden Sie hier:

 

Offen ist aktuell noch, wann und in welcher Form der Freistaat Bayern das Bundesgesetz in Landesrecht überführen wird.

4. Inwiefern betrifft mich die kommunale Wärmeplanung als Privathaushalt?

Die kommunale Wärmeplanung soll Sie bei der individuellen Entscheidung hinsichtlich der Heiztechnologie für Ihr Gebäude unterstützen. Dabei informiert der kommunale Wärmeplan, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung bereitstehen. Hierzu werden Gebiete ausgewiesen, für die zentrale Versorgungslösungen über Wärmenetze infrage kommen und Gebiete, die für dezentrale Lösungen, zum Beispiel Wärmepumpen in Kombination mit Solarthermie geeignet sind.

5. Muss ich den kommunalen Wärmeplan abwarten, bevor ich eine Entscheidung für mein Gebäude treffe?

Nein. Es ist aber sinnvoll, dass Sie die Entscheidung für Ihr Gebäude in Hinblick auf die Ergebnisse des kommunalen Wärmeplans bewerten – etwa, ob Sie sich in einem Gebiet für zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung befinden.

Der kommunale Wärmeplan gibt keine Pflichten hinsichtlich der Energie- und Wärmequellen für Privathaushalte vor. Die konkreten Regelungen für alle, die neu bauen oder eine Bestandsheizung austauschen (müssen), sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgesetzt.

 

(Zur Unterstützung bietet die Gemeinde Karlsfeld für Ihre Bürgerinnen und Bürger eine kostenfreie Energieberatung im Rathaus an: Energieberatung - Gemeinde Karlsfeld im Landkreis Dachau)

6. Wie ist der Zusammenhang zwischen der kommunalen Wärmeplanung und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Mit dem Inkrafttreten der zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) am 1. Januar 2024 wurde die kommunale Wärmeplanung (durch das WPG, siehe Frage 3) eng mit dem GEG verzahnt. Dabei soll die kommunale Wärmeplanung einen übergeordneten Planungsrahmen schaffen, um so die Regelungen und Erfüllungspflichten des GEG zu unterstützen und umzusetzen.

 

Weitere Informationen zum GEG sowie den Übergangsfristen und -zeiten finden Sie hier:

7. Wird meine Straße an ein Wärmenetz angeschlossen und wann bekomme ich einen Hausanschluss?

Bei dem kommunalen Wärmeplan handelt es sich um eine Planungsgrundlage. Er beantworte nicht, wer, wann und wo ein Wärmenetz zu welchen Konditionen errichten wird. Der fertige Wärmeplan gibt lediglich Auskunft über die Eignung von bestimmten Gebieten.

Die Maßnahmenumsetzung (z.B. der Bau eines Wärmenetzes) sowie die Ausschreibung von Detailmaßnahmen erfolgen im Anschluss an den erstellen Wärmeplan und bedürfen weiterer (Detail-)planungen und politische Beschlüsse.