Kommunale Wärmeplanung

Bis 2045 will Deutschland treibhausgasneutral werden. Um das zu schaffen muss insbesondere die Energiewende vorangetrieben werden, bei der die Wärmeversorgung einen wesentlichen Ansatzpunkt darstellt.

 

Das übergeordnete Ziel ist, die Wärmeversorgung in deutschen Kommunen zu transformieren und die dabei entstehenden Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren: Weg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien. Angesichts dieser großen und komplexen Aufgabe soll die kommunale Wärmeplanung ein strategisches Planungsinstrument für die Städte und Gemeinden darstellen. Der für jede Kommune individuell zugeschnittene Wärmeplan soll aufzeigen, wie eine zukunftsfähige und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung vor Ort gestaltet werden kann. 

 

Kommunaler Wärmeplan Karlsfeld 

Auch in der Gemeinde Karlsfeld müssen die Strukturen der Wärmeversorgung in den kommenden Jahren neu gedacht werden, um das langfristige Ziel der Treibhausgasneutralität zu erreichen. 

 

Aus diesem Grund erstellt die Gemeinde im Laufe der Jahre 2024 – 2025 einen ersten kommunalen Wärmeplan. 

 

Am 24.07.2025 wurde der kommunale Wärmeplan final in der öffentlichen Gemeinderatssitzung präsentiert. Die Unterlagen können Sie hier einsehen und herunterladen: 

 

KWP Karlsfeld - Endbericht 

 

KWP Karlsfeld - Präsentation GR (Stand 25. Juli 2025) 

 

Allgemeine Informationen zum kommunalen Wärmeplan

Wärmepläne bestehen in der Regel unter anderem aus

 

  • Bestandsanalyse: Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs und –verbrauchs sowie der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, der Gebäudetypen und Baualtersklassen sowie der Versorgungs- und Beheizungsstrukturen

 

  • Potenzialanalyse: Ermittlung der lokalen Potenziale zur Energieeinsparung, zur Erzeugung erneuerbarer Energie sowie zur Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärme für die Wärmeversorgung

 

  • Szenarien: Entwicklung von Szenarien zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbarer Energien sowie der Festlegung von Eignungsgebieten für Wärmenetze

 

  • Lokale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog: Erarbeitung einer Strategie zur Umsetzung des Wärmeplans, einschließlich Maßnahmen für die Energieeinsparung und den Aufbau einer treibhausgasneutralen Energieversorgungsstruktur

Bei dem kommunalen Wärmeplan handelt es sich um eine informelle, rechtlich unverbindliche (Fach-)Planung

 

Weitere allgemeine Informationen zu kommunalen Wärmeplänen finden Sie hier:

 

 

Gesetzliche Rahmenbedingungen 

Zum 01.01.2024 trat das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG), zeitgleich mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft.

Gemäß dem Gesetz muss für die Gemeinde Karlsfeld bis zum 30.06.2028 ein kommunaler Wärmeplan vorliegen.

 

Weitere Informationen zum Wärmeplanungsgesetz finden Sie hier:

 

 

Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative 

Um von der hohen, jedoch zeitlich begrenzten, Förderquote von 90 % der Gesamtkosten bei der Erstellung des Wärmeplans zu profitieren, reichte die Gemeinde Karlsfeld bereits im Mai 2023 den Förderantrag bei der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes ein. Im Dezember 2023 erfolgte die Ausstellung des positiven Förderbescheids.

Seit Anfang April 2024 arbeitet die Gemeinde gemeinsam mit der energielenker projects GmbH an der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung.

 

Titel: „KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Karlsfeld“

Förderkennzeichen: 67K26341

Laufzeit: 01.04.2024 – 31.03.2025

 

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

Weiterführende Informationen unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

 

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