Wichtige Informationen zur Bundestagswahl 2025

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Der Deutsche Bundestag wird am 23. Februar 2025 neu gewählt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier reagiert mit den Neuwahlen auf das Auseinanderbrechen der aktuellen Regierungskoalition im November und die am 11. Dezember 2024 verlorene Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz. Der Staatschef löste das Parlament auf und hat dadurch den Weg für eine Neuwahl eröffnet. 

 

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 18 Jahren. Sie sollten bereits eine Wahlbenachirchtigung erhalten haben, die Ihr zuständiges Wahllokal sowie weitere Informationen erhält. 

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Termin für die Bundestagswahl 2025 | Bundesregierung 

 

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Wichtige Informationen zur Briefwahl

 

Liebe Karlsfelderinnen und Karlsfelder,

 

bitte beachten Sie:

 

Zur kommenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden die Stimmzettel voraussichtlich erst am Wochenende des 8. / 9. Februars bei der Gemeinde Karlsfeld eingehen.

 

Ein Versand der Briefwahl-Unterlagen ist daher erst ab dem 10.Februar möglich.

 

Nichtsdestotrotz können Sie Ihre Briefwahl-Unterlagen bereits jetzt beantragen. Gerne nehmen wir auch schon jetzt ihre Briefwahl Anträge entgegen.

 

Die Unterlagen werden Ihnen ab 10. Februar schnellstmöglich zugestellt.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt im Rathaus Karlsfeld unter den Telefonnummern 08131/99-135 oder 08131/99-136 oder per E-Mail unter ewo@karlsfeld.de.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

 

- Wahlamt der Gemeinde Karlsfeld -  

 

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Liebe Wählerinnen und Wähler,

 

bitte beachten Sie folgende Fristen:

 

Briefwahl kann nur noch bis zum 21.02.2025 um 15:00 Uhr beantragt werden. Danach werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen.

 

Am Samstag, den 22.02.2025 besteht noch die Möglichkeit, einen sogenannten Postwegverlust zu erklären, sollten Sie Ihre beantragten Briewahlunterlagen nicht erhalten haben. Dies ist möglich im Zeitraum von 08:00 – 12:00 Uhr.

 

Am Wahlsonntag, den 23.02.2025 können in Ausnahmefällen noch bis 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen ausgestellt werden, wenn eine plötzliche Erkrankung nachgewiesen werden kann oder auch ein unverschuldetes Fristversäumnis.

 

Vielen Dank.

 

Ihr Wahlamt der Gemeinde Karlsfeld