Landschaftsschutzgebiet

Landschaftsschutzgebiet

Mit Verordnung des Landkreises Dachau vom 15. Juni 1983 wurde das Gebiet "Amperauen mit Hebertshauser Moos und Inhauser Moos" im Gebiet der Großen Kreisstadt Dachau sowie den Gemeinden Bergkirchen, Haimhausen, Hebertshausen und Karlsfeld unter Schutz gestellt.

 

Im Gemeindegebiet Karlsfeld betrifft dies die Flächen südlich des Schleißheimer Kanals und westlich des Kalterbaches im Bereich des kleinen Sees nördlich des Naturschutzgebietes Schwarzhölzl. Der See wird landläufig als "Mückensee" bezeichnet.

 

Schutzzweck (§ 2 der Verordnung):

 

  • Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere Sicherung eines hohen Grundwasserstandes, Erhalt des Grünlandanteils und Sicherung der standortgerechten landwirtschaftlichen Nutzung;
  • Bewahrung der Schönheit, Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes, insbesondere Erhalt der Auenlandschaft mit ihren Altwässern und kleinflächigen Bruchwäldern sowie Sicherung der Hecken, Waldteile und bachbegleitenden Grünstrukturen;
  • Erhalt des besonderen Erholungswertes für die Allgemeinheit;

 

Dachauer Kreistag beschließt Erweiterung der Kernzonen im Landschaftsschutzgebiet „Amperauen mit Hebertshauser Moos, Inhauser Moos und Krenmoos“

17. März 2023Der Dachauer Kreistag hat am Freitag, den 17. März 2023, eine Erweiterung der Kernzonen im Landschaftsschutzgebiet „Amperauen mit Hebertshauser Moos, Inhauser Moos und Krenmoos“ beschlossen. Die Veränderungen des Gebietes betreffen das Gemeindegebiet Karlsfeld.

 

Den Kernzonen im Landschaftsschutzgebiet kommt aufgrund der dortigen Strukturen mit Hecken, kiesiger Oberboden, Feuchtmulden und Wasserflächen als Lebensraum für die freilebende Tierwelt eine besondere ökologische Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere für bodenbrütende Vogelarten, als Schutzzone und Puffer vor dem Naturschutzgebiet Schwarzhölzl sowie als von der Gemeinde ausgewiesene Ausgleichsfläche südlich des Moosgrabens. 

 

In den Kernzonen gelten künftig neue Verhaltensregeln: Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt gilt in der Kernzone 1 im Zeitraum zwischen 1. März und 31. Juli jeden Jahres eine Kurzleinenpflicht für Hunde (Leinenlänge max. 2m). Dies soll verhindern, dass Hunde die dortige Tier- und Pflanzenwelt stören. Auch Picknicken und Lagern ist in diesem Bereich künftig zum Schutz der Natur verboten.

 

In der Kernzone 2 gilt im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Juli jeden Jahres ein Wegegebot und für Hunde ein Leinengebot. D.h. die Fläche darf in diesem Zeitraum nur auf den offiziellen Wegen betreten werden und Hunde müssen angeleint sein. Dies dient vor allem dem Schutz bodenbrütender Vogelarten (z.B. Kiebitz).

 

Der Kreistag hat außerdem die ursprünglich angedachte Erweiterung des Landschaftsschutzgebiets zwischen Krenmoos und Tiefen Graben auf Vorschlag der Verwaltung vorerst mit zurückgestellt.

 

Dieser Bereich wurde von der Gemeinde Karlsfeld als neues Landschaftsschutzgebiet vorgeschlagen und im gemeindlichen Flächennutzungsplan als Erweiterungsfläche vorgesehen. Grund für die Zurückstellung sind derzeit noch nicht final absehbare Rechtsänderungen auf EU-Ebene zur künftigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Landschaftsschutzgebieten. Ein EU-Verordnungsentwurf von Mitte letzten Jahres sähe nach derzeitiger Fassung ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln in sog. sensiblen Gebieten vor. Dazu würden wohl auch teilweise Landschaftsschutzgebiete zählen. Da derzeit die Folgen einer Erweiterung des Landschaftsschutzgebiets für die Landwirtschaft nicht klar sind und der Kreistag zu Beginn des LSG-Verfahrens ausdrücklich die auch nach Unterschutzstellung uneingeschränkte Möglichkeit zur landwirtschaftlichen Nutzung vorgegeben hatte, wird diese geplante Erweiterung bis zur Klärung der Fragen auf EU-Ebene zurückgestellt.

 

Die Veränderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung der beschlossenen Verordnung im Amtsblatt des Landkreises in Kraft. Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamts und Landrat Stefan Löwl bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die neuen Regelungen und deren Beachtung sowie einen respektvollen Umgang mit Flora und Fauna, insbesondere in den Naturschutzgebieten.

 

 

Aufgrund zahlreicher Konflikte mit Freizeitnutzern bitten wir um Beachtung des Merkblattes des Landratsamtes Dachau.