Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen

29.01.2026

 

Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen 

 

Sollten sich Änderungen bei den tatsächlichen Verhältnissen ihres Grundbesitzes ergeben haben (u.a. Fläche, Nutzung), ist hierüber das Finanzamt zu Informieren.

 

Genaueres entnehmen Sie bitte dem Flyer des Bayerischen Landesamtes für Steuern: Flyer: Grundsteuer Anzeige von Änderungen 

 

Bild: Bayerisches Landesamt für Steuern