Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
für die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist in der Gemeinde Karlsfeld der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern zuständig. Im Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung wird von diesem Zweckverband monatlich ein Dienstplan erstellt, welcher dann abgearbeitet wird. Zum Zeitpunkt des Starkregen-Ereignisses am ersten Juni Wochenende waren weder die Dienststellen der Gemeindeverwaltung noch der Zweckverband erreichbar und die Verkehrsüberwachung wurde im ersten Schritt planmäßig durchgeführt.
Zu Beginn der darauffolgenden Woche wurden dann die Überwachungskräfte durch die Gemeindeverwaltung angewiesen, Verwarnungen nur mit größtmöglicher Rücksicht auf die Betroffenen und mit Blick auf die allgemein herrschende Lage (hohe Wasserstände in vielen Tiefgaragen und andere, mit dem Starkregen in Verbindung stehende Probleme) zu erteilen.
Geringfügige Verstöße wie das Parken ohne Bewohnerparkausweis oder Parkscheibe und ähnliche Vergehen sollten bis auf weiteres nicht verwarnt werden. In keinem Fall wurde angewiesen besonders hart zu verwarnen.
Die Gemeindeverwaltung prüft bei eingehenden Beschwerden in solchen Fällen die Sachlage genau und veranlasst – nach Abwägung – auch die Einstellung der Verfahren.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass schwerwiegendere Vergehen wie etwa das Parken in Feuerwehrzufahrten oder das Zu-Parken von Gehwegen und Behindertenparkplätzen ohne entsprechende Erlaubnis von dieser Kulanz-Regelung ausgenommen sind.
Gleichzeitig möchte die Gemeinde Karlsfeld auf die falsche Aussage des Radio Senders „Radio TOP FM“ aufmerksam machen, der jüngst behauptete, alle über die Zeit des Starkregens verteilten Strafzettel seien von der Gemeinde Karlsfeld ausnahmslos und erst nach Hinweis des Senders zurückgenommen worden. Dies trifft in keinem Fall zu.
Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Karlsfeld jederzeit gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu bitte per E-Mail an presse@karlsfeld.de.
Gemeindeverwaltung Karlsfeld