Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese wird für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt. Bis 2024 ist für die Grundsteuer noch das alte Recht (Einheitsbewertung) entscheidend.

 

Die Grundsteuerformulare für die Grundsteuerreform 2025 liegen in der Steuerstelle und in der Kasse im Rathaus der Gemeinde Karlsfeld (EG) zur Abholung aus.

 

Erklärungsvordrucke zur Grundsteuerreform können Sie auch bei der Servicehotline bestellen: 089 / 30 70 00 77, erreichbar von Montag bis Donnerstag von  08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von  08:00 – 16:00 Uhr. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.

 

 

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