Einführung einer Bewohnerparkzone „Karlsfeld Mitte“

Einführung einer Bewohnerparkzone „Karlsfeld Mitte“ sowie Änderungen

Einführung einer Bewohnerparkzone „Karlsfeld Mitte“, sowie Änderung der Kriterien zum Erwerb von Bewohnerparkbevorrechtigungen für den Bewohnerparklizenzbereich „Wehrstaudenstraße 1-24“

 

Die Gemeindeverwaltung Karlsfeld führt zum 28. März 2022 eine neue Bewohnerparkzone im Gebiet „Karlsfeld Mitte“ ein. Damit werden jetzt nach Schaffung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen die entsprechenden Beschlüsse des Bauausschusses umgesetzt. Das Gebiet, in dem die neue Regelung wirksam wird, umfasst die Rathausstraße, die Theodor-Storm-Straße, die Lessingstraße, sowie einen Teil der Hochstraße und der Gartenstraße.

 

In dem Parkraumbewirtschaftungsgebiet wird es neben den ausschließlich für Bewohner vorbehaltenen Parkplätzen auch weiterhin für alle nutzbare, freie Parkplätze sowie Parkplätze mit zeitlicher Parkzeitbeschränkung („Parkscheibenregelung“) geben.

 

Voraussetzung dafür, dass Bewohner von der neuen Regelung profitieren können, ist die Beantragung eines entsprechenden Parkausweises bei der Gemeindeverwaltung. Entsprechende Anträge können von der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden.

Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises ist die Erfüllung verschiedener Kriterien Voraussetzung. Unter anderem muss der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz im Lizenzgebiet haben, selbst Halter des PKW sein (oder diesen nachweislich dauerhaft privat nutzen dürfen) und darf über keinen privaten Stellplatz oder eine Garage verfügen.

 

Für die Ausstellung der Bewohnerparkausweise ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro (ein Jahr) bzw. 60 Euro (zwei Jahre) zu entrichten.

Für Gewerbetreibende und Freiberufler, die keinen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises haben, besteht die Möglichkeit zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von den Bewohnerparkbevorrechtigungen (Verwaltungsgebühr 120 bzw. 240 Euro).

 

Den Bewohnern des Lizenzgebietes „Karlsfeld Mitte“ wird nach Einführung der Regelung (Aufstellung der Verkehrszeichen) einen Monat Gelegenheit gegeben, einen Bewohnerparkausweis bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Verkehrsteilnehmer gehalten, sich an die neuen Regelungen bezüglich des Bewohnerparkens zu halten. Anschließend folgt zwar noch eine gewisse Übergangsfrist, in der die Verkehrsüberwachung auf Verstöße nur hinweisen wird, dann werden aber Zuwiderhandlungen geahndet.

 

Alle für den Lizenzbereich „Karlsfeld Mitte“ geltenden Regelungen finden zeitgleich auch in dem bisher einzigen Bewohnerlizenzbereich „Wehrstaudenstraße 1 – 24“ Anwendung, einschließlich der Erhebung einer Verwaltungsgebühr. Eine Übergangszeit gibt es hier nicht, weil das Bewohnerparken hier bereits eingeführt ist.

 

 

Untenstehend finden Sie die Formulare "Antrag Bewohnerparkausweis inkl.Hinweise", "Antrag Ausnahmegenehmigung Gewerbe", "Haltererklärung bei Fahrzeugüberlassung" und "Verlusterklärung".

 

 

Foto:  Ordnungsamt Karlsfeld