Grundsteuer

Hebesätze

Die Gemeinde Karlsfeld hat die Hebesätze für Grundabgaben wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft):          380 %.

Grundsteuer B (übrige Grundstücke):                    490 %,

 

Grundlage für die Berechnung der Grundabgaben ist die Bewertung (Messbescheid) durch das Finanzamt Dachau (Bewertungsstelle). Der daraus hervorgehende Grundsteuerbescheid ist ein Mehrjahresbescheid und gilt bis zur nächsten Änderung.

 

Grundsteuer bei Eigentumswechsel

Geht ein Objekt auf einen anderen Eigentümer über (Verkauf, Schenkung, Überlassung etc.), dann bleibt der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Objekt auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahres übergegangene Grundstück wird dem neuen Eigentümer zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres zugerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner. Die im notariellen Vertrag getroffenen privatrechtlichen Vereinbarungen über den Nutzungs- und Lastenwechsel berühren die Steuerpflicht für das Übergangsjahr nicht. Die Grundsteuer kann erst zum 01.01. des Folgejahres vom neuen Eigentümer angefordert werden. Ein privatrechtlicher Ausgleich bleibt von dieser Regelung unberührt.

 

Wir bitten Sie die Einzugsermächtigung nicht zu widerrufen, da die Fortschreibung vom Finanzamt Dachau einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

 

Fälligkeiten Grundsteuer

Die Grundsteuer wird als Jahressteuer auf vier Fälligkeiten aufgeteilt und ist jeweils am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des laufenden Jahres fällig.