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Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Liebe Karlsfelderinnen,

liebe Karlsfelder,

 

aus organisatorischen Gründen und um Ihnen einen angenehmen Besuch im Einwohnermeldeamt ohne lange Wartezeiten zu ermöglichen, bitten wir Sie zu beachten, dass persönliche Vorsprachen im Einwohnermeldeamt ab dem 01. Juni 2025 grundsätzlich nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.

 

Termine können Sie online unter dem Link Online-Terminreservierung vereinbaren. Das Standardkontingent für Termine ist immer 30 Tage im Voraus buchbar. Zusätzlich werden hier tagtäglich ab 07:30 Uhr weitere Termine für den jeweiligen Werktag je nach Auslastung freigegeben. 

 



Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Beschreibung

Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 26.02.2026

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Kothai 08131 99-135 07 
Mählich 08131 99-136 07 
Sudwischer 08131 99-137 08 
Bernhard 08131 99-142 08 


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