Sachstand Erlbau-Pläne für Grundstück am Bahnhof

Gemeinde Karlsfeld_Logo

Sachstand Bebauungsplan Nr. 82 – Bayernwerkgelände

 

Bürgermeister Stefan Kolbe und der Gemeinderat Karlsfeld stellen zum Ende des Jahres 2021 mit großem Bedauern fest, dass der für Gewerbeansiedlungen vorgesehene Ostteil des Bebauungsplan-Gebietes Nr. 82 (ehemaliges Bayernwerkgelände) bislang nicht umgesetzt wurde. Laut dem seit Jahren rechtsgültigen Bebauungsplan wären auf den 5 bislang noch nicht realisierten Baufeldern Büro, Geschäfts- und Verwaltungsgebäude, Hotel und emissionsarmes Gewerbe zulässig. Im sogenannten Baufeld SO 3.1 direkt an der Bayernwerkstraße ist ferner rund 1.500 qm Einzelhandel zulässig.

 

Die möglichen Gewerbesteuereinnahmen aus diesem Gebiet wären zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit und zur Finanzierung von Investitionen in die gemeindliche Infrastruktur sehr wichtig. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat stets betont, dass der Gebietscharakter nicht veränderbar sei. Planungen, die zu einer drastischen Reduzierung der Gewerbeflächen führen, lehnt der Gemeinderat ab. Aus diesem Grund sollen insbesondere auch keine zusätzlichen Wohnungen und Pflegeeinrichtungen zugelassen werden. Diese Sichtweise hat der Gemeinderat in den letzten Jahren immer wieder bekräftigt. Da der im Kern seit 2019 vorliegende und zuletzt leicht modifizierte Vorschlag der Grundstückseigentümer diese Rahmenbedingungen auch weiterhin nicht erfüllt, hat der Gemeinderat im November nach intensiver Diskussion erneut bestätigt, dass den gewünschten Änderungen des Bebauungsplanes nicht zugestimmt wird. Der Gemeinderat hat dabei erneut betont, dass man in vielen Aspekten (z.B. hinsichtlich der Realisierung der erforderlichen Stellplätze) bereit sei, den Eigentümern entgegenzukommen, sofern die Grundanforderungen erfüllt werden.

 

Gemeinde und Grundstückseigentümer standen auch im Jahr 2021 regelmäßig in Kontakt. Bürgermeister Kolbe legt großen Wert auf den konstruktiven Dialog und betont auch weiterhin seine jederzeitige Gesprächsbereitschaft. Dies gilt insbesondere für die zuletzt diskutierte Interimslösung für den dringend benötigten Einkaufsmarkt. Die Gemeinde unterstützt dies ausdrücklich. Eine Realisierung ist aber nur durch die Grundstückseigentümer möglich.