Neue Regelung des ruhenden Verkehrs auf dem Parkplatz des Rathauses

Neue Regelung des ruhenden Verkehrs

Auf dem Parkplatz des Rathauses ist das Parken neu geregelt. Es gibt jetzt beschilderte Parkplätze für Besucher, Bedienstete und Dienstfahrzeuge des Rathauses. Die Regelungen gelten zu bestimmten Zeiten. Besucher müssen eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen.

Es wird gebeten die Verkehrszeichen zu beachten, die kommunale Verkehrsüberwachung wird den Rathausparkplatz überwachen und Zuwiderhandlungen ahnden.