Wie geht es weiter auf dem LUDL-Gelände?

Wie geht es weiter auf dem Ludl-Gelände

Modell

Nach der ersten Bürgerwerkstatt am 20.10.2018 in der Grundschule und verschiedenen Sitzungen des Gemeinderates, wurde am 29.04.2019 die Öffentlichkeit in einer sehr gut besuchten Informationsveranstaltung – Bürgerwerkstatt Teil II im Bürgerhaus über den Stand der Planungen und des rechtlichen Bebauungsplanverfahrens unterrichtet.

 

Wie bereits im letzten Oktober führte Herr Hörmann, CIMA, kompetent durch die Veranstaltung. Herr Kehrbaum, der als Architekt für das Gesamtprojekt verantwortlich zeichnet, zeigte auf, wie bis jetzt in den Planungen auf die vorgebrachten Anregungen der Bürger reagiert wurde. Was kann umgesetzt werden? Auf was muss verzichtet werden?

Von den bei den Themenpunkten „Stadtbild“ und „Nutzung öffentlicher Raum“ vorgebrachten Wünschen können u.a. die Punkte Dachbegrünung, öffentlicher Spielplatz, Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeit, Brunnen, Aktionsflächen, Café gut in den Freiflächen untergebracht werden.

 

Nachdem der Gemeinderat entschieden hat, dass neben dem Erhalt und der Aufwertung der denkmalgeschützen Ludl-Kapelle nur die Erhaltung bzw. eine Weiternutzung des Sommerhauses in Betracht gezogen wird, reagiert die Planung hierauf mit einer breiten Grünachse hinter der Kapelle und mit einer Freistellung des Umfeldes. Für das Sommerhaus besteht die Möglichkeit, dieses evtl. in die neue Bebauung zu integrieren oder Teile des Gebäudes zu verwenden.

 

Das Thema „Verkehr und Mobilität“ ist für die Bürger und alle Beteiligten eine der wichtigsten Aufgaben, für die Lösungen zu erarbeiten sind. Im Rahmen eines zu erstellenden Mobilitätskonzeptes wurden mit Fachleuten u.a. schon die Punkte Car- und Bike-Sharing, Ladestationen, Lastenfahrräder, Shuttle- Bus zu S-Bahn, Verbesserung der Vernetzungen für Fußgänger und Radfahrer intensiv diskutiert.

 

Wieviel zusätzlicher Verkehr durch das Gebiet neu entsteht und wie die Fahrten sich auf die umliegenden Straßen verteilen, wurde von Frau Schmidt, Vössing Ingenieure, aufgezeigt. Der Verkehr kann trotz der starken Belastung der Münchner Straße noch bewältigt werden. Es wird jedoch im Rahmen der weiteren Planungen, insbesondere mit dem vorgesehenen Mobilitätskonzept, versucht, so wenig wie möglich KFZ-Verkehr zu generieren.

Um Schleichverkehr zu unterbinden und mehr Verkehrsflächen auch für Fußgänger und Radfahrer nutzbar zu machen, werden einige Verkehrsflächen im Gebiet als Shared Space und verkehrsberuhigt geplant bzw. für die KFZ-Nutzung unattraktiv vorgesehen.

 

Im geplanten urbanen Gebiet werden vielfältige Nutzungen untergebracht. So ist es bereits gelungen, ein für Karlsfeld interessantes Unternehmen für diesen Standort zu gewinnen. LIDL wird seinen bisherigen Standort aufgeben und mit Fristo auf das LUDL-Gelände ziehen. Daneben sind Gastronomie, ein Café, ein Hotel sowie Räume für Dienstleistung, Versorgung, Co-Working u.a. vorgesehen.

 

Um auch die Kinderbetreuung für das entstehende Wohnen abzudecken, entstehen im Gebiet Betreuungsmöglichkeiten für Krippen- und Kindergartenkinder.

Ein Teil des Wohnens (30 %) wird im Rahmen der „Einkommensorientierten Förderung; kurz EoF“ errichtet, damit werden die Vorgaben der Karlsfelder „SoBoN“ umgesetzt.

 

Zukünftige Bewohner des Gebietes haben mit der im urbanen Gebiet vorgesehenen Nutzungsmischung die Möglichkeit, die Bereiche Arbeiten, Einkaufen, Essen gehen, Kinderbetreuung im Wohnumfeld mit kurzen Wegen zu erledigen.

 

Um für das Gesamtprojekt die Grundlage und das Baurecht zu schaffen, ist es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen und das dafür erforderliche Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Im Rahmen der Bürgerwerkstatt erläuterte Herr Sandler vom Büro bgsm, wie die Planungsabsichten im Bebauungsplan Nr. 90B umgesetzt, welche Regelungen dabei getroffen werden und wie der Verfahrensablauf vorgesehen ist. So hatten die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, bis zum 24. Mai Anregungen und Bedenken zur Planung vorzubringen.

Mit diesen Stellungnahmen und weiteren Planungsideen sowie Untersuchungen wird sich der Gemeinderat dann in einer Sitzung im Juli beschäftigen.

Danach wird für den Bebauungsplan die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt; hier besteht für die Öffentlichkeit nochmals die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben.

Für die Bürger besteht weiterhin die Möglichkeit, sich über die Homepage oder direkt im Bauamt der Gemeinde zum Projekt „LUDL-Gelände“ zu informieren.

 

Foto: Gemeinde Karlsfeld