„Ritt auf der Rasierklinge“ - Businessfrühstück mit Vortrag zu dem wichtigen Thema EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

„Ritt auf der Rasierklinge“ - Businessfrühstück mit Vortrag zu dem wichtigen Thema EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

V.l. Peter Freis, Wirtschaftsförderer der Gemeinde Karlsfeld mit Martin Zimmerbeutel von DataSoftPro bei ihrem Vortrag.

(KA) Die "Engagierte Unternehmer Gemeinschaft" (EUG) Karlsfeld lud am 18. September Firmen, Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende zum letzten „Businessfrühstück mit Vortrag“ in diesem Jahr in den Karlsfelder Bürgertreff ein. Höhepunkt des Vormittags war der Vortrag von Peter Freis, Wirtschaftsförderer der Gemeinde Karlsfeld und Dipl. Ing. Martin Zimmerbeutel von DataSoftPro zum Thema „Tipps zur neuen EU- DSGVO und ihre Auswirkungen für kleinere Unternehmer“. Viele Interessierte sind gekommen, um dem wichtigen Thema mehr Aufmerksamkeit zu schenken und andere Unternehmer kennenzulernen.

 

Nach der Begrüßung durch Peter Freis, stellte Natalie Jacob von der Firma „Lacon“ im Vorfeld das Naturprojekt „Zukunftswald“ vor, das die Lacon Gruppe in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, der Mittelschule Karlsfeld und der Forstdienststelle Odelzhausen am Generationenwald fortgesetzt hat. Dr. Ralf Hasler, CEO der Lacon Gruppe hatte eine Idee: Anstelle der üblichen Weihnachtskarten an Geschäftspartner und Freunde, wollte er ein Zeichen „pro Natur“ setzen. Neben der Pflanzung diverser Bäume und Sträucher am Generationenwald in Karlsfeld, wurden zudem im April Karlsfelds erste Wetterstation und eine Webcam installiert, die eine eigens gepflanzte „Jahrhunderteiche“ täglich mehrfach fotografiert und das Wachstum bzw. die Veränderung dokumentieren soll. „Gegen Klimawandel, für den Klimaschutz“, so Natalie Jacobs Motto.

 

„Es ist kein Hexenwerk, jeder sollte nur genau wissen, was zu tun ist“, eröffnete der Wirtschaftsförderer den fast einstündigen Vortrag zum Thema EU-DSVGO und dem Highlight des Vormittags. In Kraft getreten ist die Datenschutzgrundverordnung bereits am 24. Mai 2016, wirksam wurde sie am 25.05.2018. „Kurz vor dem Termin ist bei vielen Unternehmern Panik ausgebrochen“, so Freis, „aber das muss nicht sein, mit den richtigen Tipps kann man alles locker in den Griff bekommen“.

 

Wichtig sei es, deutlich zu dokumentieren und ein Verzeichnis zu erstellen, welche Daten wo und wie lange gespeichert werden. Unternehmer haben die Pflicht zu informieren, Einwilligungen bereit zu stellen und Hinweise zu geben, wie personenbezogene Daten auch wieder gelöscht werden können. „Beobachtet werden vermehrt die großen Unternehmen wie Facebook, etc., jedoch werden auch kleinere Unternehmen durch Anwälte, die darauf spezialisiert sind, abgemahnt“, erläutert Martin Zimmerbeutel. Wichtig ist, der Betroffene bleibt „Herr seiner Daten“.

 

Wer eine eigene Homepage hat, muss u.a. auf sog. SSL-Verschlüsselungen, eine Datenschutzerklärung in der Fußzeile, Namen und Anschrift sowie Hinweise auf Cookies achten. Wer z.B. über Social Media wirbt, hat eine Impressumspflicht und muss davor Einwilligungen einholen. Auch bei WhatsApp, das heute auch sehr oft beruflich genutzt wird, ist Vorsicht geboten. „Es dürfen keine personalisierten Kundendaten wie z.B. Namen oder noch sensiblere genetische oder biomechanische Daten per WhatsApp übermittelt werden“, erklärt Peter Freis. „Das ist ein absolutes No-Go und datenschutzrechtlich nicht zu vertreten“.

 

Dies ist nur ein kleiner Bruchteil von dem, was zu dem Thema Datenschutz zu beachten ist. Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Hier erhalten Sie Unterstützung bei allen Fragen zum Thema Datenschutz.

 

Foto: KA