In der aktuellen Allgemeinverfügung des Landratsamtes Dachau wird an einigen öffentlichen Plätzen im Landkreis Dachau, u.a. im Areal Karlsfeld-Mitte, Areal Bahnhof Karlsfeld und Areal Parkplatz an der Hochstraße die Pflicht zur Tragung einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet.
Von dieser Tragepflicht sind befreit:
a) Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie
b) Personen, die in Form eines ärztlichen Attests glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, und
c) Personen, die sich auf Straßen- oder Radwegen (nicht auf den Gehwegen und Plätzen) mit den entsprechenden Fortbewegungsmitteln (z.B. Auto, Fahrrad, eRoller) zulässigerweise fortbewegen.
d) Des Weiteren ist das kurzzeitige Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.
Die genaue Beschreibung und Kartenansicht finden Sie in der untenstehenden Allgemeinverfügung zum Download.
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