Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese wird für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt. Bis 2024 ist für die Grundsteuer noch das alte Recht (Einheitsbewertung) entscheidend.

 

Die Grundsteuerformulare für die Grundsteuerreform 2025 liegen in der Steuerstelle und in der Kasse im Rathaus der Gemeinde Karlsfeld (EG) zur Abholung aus.

 

Erklärungsvordrucke zur Grundsteuerreform können Sie auch bei der Servicehotline bestellen: 089 / 30 70 00 77, erreichbar von Montag bis Donnerstag von  08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von  08:00 – 16:00 Uhr. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.

 

 

Grossansicht in neuem Fenster: Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform 2022

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Online-Terminvereinbarung ab sofort möglich!

Seit Montag, den 08. Mai 2023 ist für Sie eine Online-Terminreservierung verfügbar. Unter dem Link  https://termine-reservieren.de/termine/karlsfeld können Sie Termine in den Bereichen Einwohnermeldeamt, Information und Wohnungsamt vereinbaren. Weiterhin besteht für Sie die Möglichkeit, entsprechend Ihres Anliegens, ein Ticket im Rathaus für den Bereich Einwohnermeldeamt und Information zu ziehen. Bitte beachten Sie, dass bei der Bedienung Ihrer Anliegen Terminvereinbarungen vor einem Ticket behandelt werden. Ihre Anwesenheit für Ihren Termin können Sie sich dann am Ticketterminal mit Hilfe Ihres QR-Codes oder Ihrer Terminnummer, welche Sie in Ihrer Bestätigungsmail finden, einloggen.

 

Außerdem wird das Wohnungsamt nur noch auf Terminvereinbarung laufen. Bitte vereinbaren Sie unter dem o. g. Link oder rechts auf dem Button "Terminvereinbarung" einen Termin oder rufen Sie gerne dafür im Wohnungsamt unter der Nummer: 08131/99 -135 oder -136 an.