Hunde in der freien Natur an die Leine

Hunde an die Leine

Nunmehr auch Anleinpflicht in den beiden Kernzonen im Krenmoos

 

Das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde macht darauf aufmerksam, dass nun wieder die für den Fortbestand unserer heimischen Fauna so wichtigen, jedoch besonders störanfälligen Brut- und Setzzeiten beginnen. Bei Spaziergängen in freier Natur ist es in der Zeit von März bis Juli daher auch besonders wichtig, dass Hundebesitzer ihre Tiere anleinen. Denn freilaufende Hunde, groß wie klein, führen zu verstärktem Stress und einer Beunruhigung der freilebenden Tierwelt. Nicht nur heimisches Wild wie Reh und Hase samt deren Nachwuchs werden beunruhigt und können freilaufenden Hunden zum Opfer fallen. Auch bodenbrütende Vögel wie Rebhühner, Fasane, Kiebitze, Lerchen, Gänse oder Enten werden beim Brüten gestört und Jungvögel können vertrieben werden. Selbst wenn Hunde nur herumstöbern, besteht die Gefahr, dass brütende Vögel ihr Gelege aufgeben. Oft sind die brütenden Vögel auf wenige Meter für den Menschen nicht wahrnehmbar, für die Hundenase jedoch schon.

 

Daher sollten insbesondere in zusammenhängenden Wiesengebieten sowie im Wald und an Waldrändern Hunde keinesfalls frei Laufengelassen werden. Die Naturschutzverordnungen im Landkreis Dachau sowie das Bayerische Jagdgesetz enthalten strenge Vorschriften für Hundebesitzer. In den Naturschutzgebieten „Weichser Moos“ und „Schwarzhölzl“ ist das freie Laufenlassen von Hunden ganzjährig verboten. Im Landschaftsschutzgebiet „Glonntal“ ist es in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli verboten, Hunde in den vier besonders ausgewiesenen Kernzonen zwischen Petershausen und Herschenhofen, zwischen Weichs und Jedenhofen, zwischen Jedenhofen und Asbach sowie im gesamten Arnbacher Moos frei laufen zu lassen. Entsprechende Verbote gelten seit der im letzten Jahr in Kraft getretenen Unterschutzstellung des Krenmooses als Landschaftsschutzgebiet auch für die dort ausgewiesenen zwei besonderen Kernzonen, denen eine besondere Bedeutung für den immer seltener werdenden Kiebitz zukommt. Die beiden Kernzonen befinden sich östlich des Siedlungsrandes von Karlsfeld zwischen dem zum Schwarzhölzl führenden Moosgraben und dem Trinkwasserschutzgebiet von Karlsfeld. Damit niemand sagen kann, er habe von diesen neuen Verboten nichts gewusst, wurden nunmehr an den besonders empfindsamen Kernzonen entsprechende Hinweisschilder aufgestellt (siehe Foto).

 

Mit Geldbuße kann auch belegt werden, wer seinen Hund in einem Jagdrevier frei laufen lässt und sich dieser dem tatsächlichen Einwirkungsbereich seines Halters entzieht. Selbst wenn man darauf vertraut, dass der Hund einem Zuruf Folge leisten wird, kann gerade eine frische Wildspur den natürlichen Jagdinstinkt wecken, was – immer wieder zu beobachten - zu einem „Ausbüchsen“ des Hundes und zu einem Verfolgen und Hetzen des Wilds führt. Gerade trächtige Rehe sind wegen ihrer Schwerfälligkeit ein sehr leichtes Opfer. Und selbst bei geglückter Flucht ist für die Wildtiere ein Verfolgen und Hetzen durch einen Hund mit extremem Stress verbunden. Als sicherstes Mittel dies in der freien Natur und gerade in den besonders sensiblen Zeiten zu vermeiden und den Hund wirksam zu kontrollieren bleibt nur das Anleinen – so der dringende Apell der Naturschutzbehörde.

 

Foto: Privat