Ehrenamtliche für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen gesucht!

Heuer findet für die Jahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

 

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass man zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde lebt, ein öffentliches Amt bekleiden darf und nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre ist. Vorschläge können bis zum 21.04.2023 bei der Gemeinde Karlsfeld, Gartenstraße 7, 85757 Karlsfeld, im Ordnungsamt Erdgeschoss, Zimmer 05 abgegeben werden.

 

Das entsprechende Bewerbungsformular erhalten Sie hier als Download oder auch im Ordnungsamt.

 

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