Aufgehobene Radwegebenutzungspflicht

Aufgehobene RadwegebenutzungspflichtGemeinde Karlsfeld

Gehweg – Radfahrer frei – in beide Fahrtrichtungen.

Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf eine Radwegebenutzungspflicht mit den Verkehrszeichen 237 StVO (Sonderweg Radfahrer), 240 StVO (Gemeinsamer Fuß- und Radweg) oder 241 StVO (Getrennter Rad- und Fußweg) nur angeordnet werden, wenn das aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Grundsätzlich müssen bzw. dürfen Radfahrer die Fahrbahn benutzen.

 

Aus diesem Grund darf zum Beispiel in der Rothschwaige von Radfahrern die Fahrbahn der Münchner Straße benutzt werden. Das gleiche gilt auch in der Hoch-, Bayernwerk- und Allacher Straße.

 

Weil es unter den Radfahrern auch besonders schutzwürdige Verkehrsteilnehmer wie Kinder und auf dem Fahrrad unsichere ältere Menschen gibt, will man diesen nicht die Möglichkeit verwehren, weiterhin auf dem Weg zu fahren.

Auf solchen für Radfahrer freigegebenen Gehwegen, müssen Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Die Fußgänger dürfen weder gefährdet, noch behindert werden. Wenn nötig, müssen die Radfahrer warten. Fahrradfahrer dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

 

Wo ausreichend Platz ist und ein Schutzbedürfnis für den Radverkehr besteht, gibt es auch die Möglichkeit der Anordnung von Schutzstreifen. Dies wurde teilweise in der Garten-, Krenmoos- und Münchner Straße realisiert.

Diese Schutzstreifen dürfen vom Kraftfahrzeugverkehr nur im Ausnahmefall überfahren werden. Zum Beispiel, wenn sich zwei Lastwagen begegnen. Das Halten und Parken auf Schutzstreifen ist verboten.

 

Im Juli hat sich der neu gebildete Umwelt- und Verkehrsausschuss des Gemeinderates Karlsfeld mit der Einführung eines Schildes „Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“ beschäftigt.

Ein Hauptgrund, der gegen die Aufstellung solcher Schilder spricht ist, dass die Verkehrsteilnehmer vermuten könnten, wenn ein solches Schild nicht vorhanden ist, im Umkehrschluss die Radfahrer nicht auf der Straße fahren dürfen. In den überwiegenden Ortschaften sind solche Schilder aber nicht vorhanden. Der Ausschuss hat dann beschlossen, solche Schilder, welche bestehende Vorschriften erläutern, nicht aufstellen zu lassen.

 

Foto: Gemeinde Karlsfeld