Parkregelung im Bereich der Neuen Mitte Karlsfeld

Parkregelung im Bereich der Neuen Mitte

Nach Fertigstellung der Neuen Mitte Karlsfeld und dem Bezug der drei Märkte im Gewerbeteil des Baugebietes, ist auch die verkehrsrechtliche Beschilderung an den beiden Zufahrten von der Gartenstraße und von der Pfarrer-Mühlhauser-Straße her angebracht worden.

 

Die Beschilderung stellt einen sogenannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereich dar. Das heißt, es handelt sich um eine 10 km/h-Zone sowie eine Zone mit eingeschränktem Halteverbot. Das Parken ist lediglich in gekennzeichneten Flächen für 30 Minuten mit Parkscheibe erlaubt. Diese Kurzzeitparkplätze sind nur für den „schnellen“ Einkauf gedacht.

 

Die eigentlichen Parkplätze für die Märkte befinden sich unter den Geschäften in einer Tiefgarage. Diese Tiefgarage ist bequem von hinten über die Pfarrer-Mühlhauser-Straße zu erreichen. Die Garage sowie auch die einzelnen Stellplätze sind großzügig angelegt und hell ausgeleuchtet. Zu den Einkaufsmärkten führt direkt ein Aufzug sowie eine Rolltreppenanlage.

 

Angesichts dieses großzügigen Parkplatzangebotes werden alle Besucher des neuen Zentrums gebeten, dieses auch zu nutzen und die Straße „An der Wögerwiese“ nicht verbotswidrig zu beparken. Dies wird auch von der kommunalen Verkehrsüberwachung regelmäßig kontrolliert.