Der nächste Schritt zum neuen Gewerbegebiet in Karlsfeld

(WI) Im Jahr 2013 begann die Gemeinde Karlsfeld durch eine Unternehmensbefragung und in einem anschließenden Bürger-Dialogforum das Thema „Gewerbeentwicklung in Karlsfeld“ zu untersuchen. In einem weiteren Schritt erfolgt nun die vorzeitige Bürgerbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes bezüglich der Ausweisung des dringend benötigten neuen Gewerbegebietes an der Bajuwaren-/Schleißheimerstraße.

Geplantes Gewerbegebiet Bajuwarenstr

Das geplante Gewerbegebiet an der Bajuwaren-/Schleißheimerstraße mit Ausgleichsflächen

Nach der Unternehmensbefragung zur Bedarfsfeststellung bei den Karlsfelder Unternehmen hat sich ein Bürgerarbeitskreis in den Jahren 2013/14 in mehreren Sitzungen mit dem Thema der weiteren „Gewerbeentwicklung in Karlsfeld“ beschäftigt.

 

In sehr konstruktiven Sitzungen unter Leitung des Regionalen Planungsverbandes München wurde von allen Teilnehmern erkannt, dass akuter Handlungsbedarf besteht. Die dabei ausgearbeiteten Empfehlungen wurden abschließend dem Gemeinderat vorgestellt.

 

Der Gemeinderat hat diese Empfehlungen angenommen und entsprechende Beschlüsse gefasst, um die Weichen für eine moderate Weiterentwicklung von Gewerbeflächen in Karlsfeld zu stellen. So wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2015 beschlossen, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet mit zugehörigen Ausgleichsflächen“ für den Bereich östlich der Bajuwarenstraße, südlich der Schleißheimer Straße, westlich des Saubaches zur Ausweisung eines durchgrünten Gewerbegebietes durchzuführen.

 

Darüber hinaus werden gemäß Beschluss vom 12.09.2017 drei Teilflächen zur Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet vorgeschlagen, um langfristig eine von Bebauung freigehaltene Verbindung zwischen dem westlichen und östlichen Dachauer Moos aufrechterhalten zu können

 

Der Änderungsentwurf zum Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht ist im Internet auf der gemeindlichen Homepage im Bereich „Bürgerservice / Bauleitpläne (in Aufstellung)“ zu finden.

 

Nähere Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkung der Planung (Darlegung) erteilt das Bauamt der Gemeinde Karlsfeld während der allgemeinen Dienststunden noch bis 21.06.2018 im Rathaus, Gartenstraße 7, Zimmer 209. Bis zum gleichen Zeitpunkt können Bürger auch Anregungen vorbringen.

 

Dieses Verfahren ersetzt nicht die nach § 3 Abs. 2 BauGB später folgende öffentliche Auslegung, während der nochmals Gelegenheit gegeben ist, Bedenken und Anregungen vorzubringen.