Bundesstraße 304: Veränderte Geschwindigkeitsbeschränkung in Karlsfeld

Bundesstraße 304: Veränderte Geschwindigkeitsbeschränkung in Karlsfeld

V.l. Dr.-Ing. Stefan Meier vom Staatlichen Bauamt Freising sowie Landrat Stefan Löwl mit Karlsfelds 1. Bürgermeister Stefan Kolbe vor der neuen Beschilderung am Ortseingang von Karlsfeld.

Das Staatliche Bauamt Freising hat am Freitag, den 3. März 2017 die bereits Ende 2016 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h in Karlsfeld umgesetzt. Bislang war das wegen erforderlicher Anpassungen der Ampelsteuerungen noch nicht möglich.

 

Bis dahin war auf der B 304 in Karlsfeld eine maximale Geschwindigkeit von 60 km/h erlaubt. Aus einer Empfehlung der Unfallkommission, welcher Vertreter des Staatlichen Bauamts, des Landratsamts und der Polizei angehören, wurde 2016 vom Landratsamt die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h angeordnet. Grund dafür waren vor allem die sich häufenden Unfallzahlen.

 

Diese Änderung beeinflusst allerdings den Verkehrsfluss in der Ortsdurchfahrt so wesentlich, dass eine der Ampeln erst umprogrammiert werden musste, weshalb sich die Umsetzung verzögerte. Am Freitag, den 3. März 2017 hat nun die Straßenmeisterei Dachau die Schilder von „60“ auf „50“ ausgewechselt.

 

Die Schilder zur Begrenzung der zulässigen Geschwindigkeit auf 50 km/h sollen

dann für sechs Monate auf die veränderte Situation hinweisen. Im Anschluss daran werden die Schilder wieder entfernt, da in Ortsdurchfahrten ohne explizite Beschilderung ohnehin eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt.

 

Bis zum Sommer 2017 werden sukzessive auch die übrigen Ampeln in der Ortsdurchfahrt umprogrammiert. Damit kann der Verkehrsfluss weiter optimiert werden.

 

 

Foto: KA