Gemeinsam für ein lebenswertes Karlsfeld: Die Gemeinde Karlsfeld hat eine Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer ab dem Jahr 2017 beschlossen

Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer ab 2017

Hebesatzerhöhung 2017

Steuererhöhungen sind zum Ausgleich des Haushalts 2017 nötig.

Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2017 hat die Gemeinde Karlsfeld im laufenden Betrieb (=Verwaltungshaushalt) in den nächsten Jahren ein enormes Defizit zu erwarten. Grund hierfür sind vor allem die wachsenden Aufgaben der Gemeinde sowie die stetig steigenden Kosten bei der Kinderbetreuung durch den vom Staat ausgesprochenen (und nicht bezuschussten) Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz.

 

In den letzten Jahren wurde deshalb von der Gemeinde Karlsfeld ein strikter Sparkurs gefahren. Irgendwann stößt man aber auch dabei an die Grenzen des Machbaren. Um auch künftig bei den freiwilligen Leistungen unserer Kommune (z. B. Betrieb des Hallenbades und des Bürgerhauses, Unterstützung der Vereine, etc.) keine wesentlichen Einschränkungen vornehmen zu müssen, bleibt nur eine maßvolle Erhöhung der Einnahmeseite. Um unsere Gemeinde weiterhin so lebens- und liebenswert zu erhalten, ist diese Sie alle belastende Maßnahme leider unumgänglich.

 

Nach einer Klausurtagung im Frühjahr diesen Jahres hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.10.2016 einstimmig beschlossen, die Steuerhebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer ab dem Jahr 2017 um jeweils 30 Prozentpunkte wie folgt zu erhöhen:

 

die Grundsteuer A von 300 % auf 330 %,

die Grundsteuer B von 320 % auf 350 %,

die Gewerbesteuer von 320 % auf 350 %.

 

Mit der gestiegenen Einwohnerzahl auf mittlerweile über 20.000 Personen wächst auch der Bedarf an neuen Schulen, Kindergärten, etc., d.h. es stehen der Gemeinde große Investitionen bevor. In diesem Jahr konnten ca. 140 Kinder nicht in Betreuungseinrichtungen untergebracht werden, das darf kein Dauerzustand sein.

 

Für die Kindertagesstätte „Wiesenkinder“ an der Allacher Straße, die im April letzten Jahres eröffnet werden konnte, wurden bereits rund 2,3 Millionen € investiert, für eine weitere Kinderkrippe in der „Neuen Mitte“ sind weitere 600.000 € notwendig. Westlich der Bahn entstehen bis 2018 neue Kindergarten-, Krippen- und Hortplätze. Zudem sind Sanierungsarbeiten an der Turnhalle der Mittelschule in Höhe von 425.000 € nötig. Hinzu kommt der erforderliche Neubau einer 6-zügigen Grundschule mit einer Dreifach-Sporthalle in der Krenmoosstraße. Mit dem Bau dieser Einrichtungen entstehen unter anderem auch weitere Personalkosten, die im laufenden Betrieb finanziert werden müssen.

 

Auch Gewerbebetriebe in Karlsfeld werden auf ihren Ertrag künftig mehr Steuern zahlen müssen, aber nur, sofern es sich nicht um Personengesellschaften handelt. Gemäß § 35 EStG wird bei Personenunternehmen die Gewerbesteuerzahlung beim Unternehmer bzw. beim Mitunternehmer auf die anteilige Einkommensteuerschuld für Einkünfte aus Gewerbebetrieb angerechnet (bei einem Hebesatz bis zu 380 %). Das bedeutet, dass sich hier die tatsächliche gesamte Steuerschuld nicht erhöht.

 

Rechenbeispiel für Personengesellschaften: Beträgt Ihr Gewerbeertrag 100.000 € abzüglich Freibetrag von 24.500 €, kommt man auf einen gewerbesteuerpflichtigen Betrag von 75.500 €. Bei einer Steuermesszahl von 3,5 % ergibt sich ein Steuermessbetrag von 2.642 €. Multipliziert mit dem neuen Hebesatz von 350 % (bis 2016: 320 %), beträgt die zu zahlende Gewerbesteuer am Ende 9.247 € (bis 2016: 8.454,40 €). Bei diesem Beispiel fällt demnach ab dem Jahr 2017 mehr Gewerbesteuer in Höhe von 792,60 € an.

 

Rechenbeispiel für Kapitalgesellschaften: Gewerbeertrag 100.000 €. Bei einer Steuermesszahl von 3,5 % ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.500 €. Multipliziert mit dem neuen Hebesatz von 350 % (bis 2016: 320 %), beträgt die zu zahlende Gewerbesteuer am Ende 12.250 € (bis 2016: 11.200 €). Bei diesem Beispiel fällt demnach ab dem Jahr 2017 mehr Gewerbesteuer in Höhe von 1.050 € an.

 

Bürgermeister Stefan Kolbe erklärte, dass die Gemeinde aufgrund der enormen Belastungen keine Wahl habe, denn die Gewerbesteuer ist neben der Einkommensteuerbeteiligung die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde.

 

Wir bitten alle Karlsfelderinnen und Karlsfelder daher, die Steuererhöhungen als Ihren Beitrag zur Mithilfe für ein lebenswertes Karlsfeld zu sehen. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass beispielsweise die Gewerbesteuer seit 1973 stetig gesenkt wurde und die ab dem 1. Januar 2017 veranschlagten 350 % noch immer unter den Steuersätzen vom 1973 liegen, die sich damals auf 370 % beliefen.

 

Die Entwicklung der Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer seit 1966 in der Gemeinde Karlsfeld finden Sie hier

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Fachabteilung im Rathaus wenden. Wir danken für Ihr Verständnis – gemeinsam für ein attraktives und modernes Karlsfeld!